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Anfrage an die Regierung von Niederbayern zur Schifffahrt in der Weltenburger Enge

05.05.2025

Anfrage an die Regierung:

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Rainer Haselbeck,

aufgrund eines aktuellen, sehr naturschädigenden Vorfalls im Nationalen Naturmonument "Weltenburger Enge" möchte ich mich als Kreisvorsitzender des BUND Naturschutz direkt an Sie wenden.
Damit möchte ich nicht den gewohnten Ansprechpartner, Hrn. Stefan Radlmair umgehen. Aufgrund der Dringlichkeit und Schwere des Vorfalls halte ich es aber für geboten, das Anschreiben an Sie zu richten.

Thema: Vorab geplantes, beworbenes und tatsächlich durchgeführtes Wenden der Ausflugsschiffe von Kelheim Richtung „Kloster Weltenburg“ im Bereich „Wipfelsfurt/Bienenkorb“ (etwa halbe Strecke), wohl weil Niedrigwasser
eine Fahrt bis Weltenburg unmöglich macht, obwohl ein Wenden nur bei Notfällen - nicht aber aus wirtschaftlichen Gründen - zulässig ist (siehe Anlage).

Vorgang 1:
Aus informellen Kreisen wurde ich vor ein paar Tagen darüber informiert, dass Ausflugschiffe zumindest in der Vorwoche aufgrund des Niedrigwassers von Kelheim in die Weltenburger Enge eingefahren sind und in der
Wipfelsfurt gewendet haben, um nach Kelheim zurück zu fahren, weil eine Weiterfahrt bis zum Kloster Weltenburg wegen zu niedrigem Wasserstand nicht möglich war. Diese geplanten und durchgeführten Fahrten wurden auf
der Homepage wohl auch beworben.
Entsprechend den Vorgaben der NNM-Verordnung und den Ausnahme-Genehmigungsbescheiden für die Personenschifffahrt ist ein Wendemanöver innerhalb der Weltenburger Enge nach meinem Kenntnisstand
geplant nicht zulässig, sondern nur bei Gefahr für Material oder Personen. Ein Wendemanöver erzeugt insbesondere bei Niedrigwasser erhebliche Schäden an der Natur im NNM (extreme Aufwirbelung von Substrat und extremer Welllenschlag  Fischlaich und Jungfische sowie die gesamte Wasserfauna und -flora werden incl. des Ufers in diesem Bereich und flussabwärts geschädigt).
Laut den mir vorliegenden Informationen wurde die Schiffahrt davor schon wegen Niedrigwasser immer mal wieder eingestellt (ca. 237 cm am Pegel Kelheim).
Unterlagen zu diesem Vorfall liegen mir vor.

Frage 1a:
Lag für die im Internet angekündigten, geplanten Fahrten/Wendemanöver zu diesem Zeitpunkt eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörden vor (eine mündliche in solchen vorab geplanten besonders schwerwiegenden Fällen wäre meiner Auffasssung nach ohnehin nicht zulässig)?
Frage 1b:
Hat die Regierung von Niederbayern von diesem Vorfall Kenntnis?
Frage 1c:
Wurden nach dem Vorfall Maßnahmen eingeleitet, um eine Wiederholung des Vorfalls zu vermeiden?
Frage 1d:
Ist eine nachträgliche Genehmigung der Wendemanöver in der Wipfelsfurt geplant?

Vorgang 2:
Seit der Information zu den Wendemanövern in der Wipfelsfurt sichte ich immer mal wieder die Informationen der „Weißen Flotte Kelheim“. Heute wurde dabei wieder das Einfahren in die Weltenburger Enge von Kelheim aus
mit Wenden an der Wipfelsfurt beworben.
Nach mir vorliegenden Daten sind Schiffe auch in die Weltenburger Enge eingefahren. Z.B. ist ein Schiff heute um die Mittagszeit sogar bis nach Weltenburg und wieder zurück gefahren. Das zu einem Pegelstand, der mit
234 cm am Pegel Kelheim sogar noch niedriger lag, als der Pegelstand (237 cm), bei dem die Weiße Flotte (zweite Aprilhälfte) aufgrund eigener Entscheidung laut Mittelbayerischer Zeitung die Fahrten eingestellt hatte.

Frage 2a:
Liegt für das neuerliche, geplante Wenden in der Wipfelsfurt jetzt eine Genehmigung vor?
Frage 2b:
Wird die Vorgabe von 20 cm Flottwasser dabei eingehalten oder „pflügen“ sich die Schiffe bis zur Wipfelsfurt oder bis Weltenburg durch das Kies-/Sandsubstrat?
Frage 2c:
Soll es in der Zukunft keinerlei Vorgaben für die Ausflugsschiffe in der Weltenburger Enge geben, d.h. es obliegt den Schiffseigentümern die Entscheidungen aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen zu treffen?

Vorgang 3:
In den seit 2022/23 gültigen Schiffahrtsbescheiden für die „Weiße Flotte Kelheim“ wurde festgelegt, dass technische Vorrichtungen an den Schiffen installiert werden müssen, um laufend Auskunft über das aktuelle
Flottwasser (zwischen Schiffsunterkante und Gewässersohle) zu geben. Das Flottwasser muss durchgehend mindestens 20 cm betragen. Diese Daten sollten für Behörden und Naturschutzverbände jederzeit über ein Passwort abrufbar sein. Bei den Naturschutzverbänden liegt bisher kein Zugang vor.

Frage 3a:
Sind die notwendigen technischen Vorrichtungen bei allen Schiffen installiert, die in der Weltenburger Enge verkehren?
Frage 3b: Ist den Behörden ein Zugriff zu den Daten möglich?
Frage 3c:
Wenn JA, warum wurde den Naturschutzverbänden bisher ein Zugriff nicht
gestattet?
Frage 3d:
Falls NEIN, warum dürfen die Schiffe in der Weltenburger Enge verkehren, wenn eine Überprüfung der wesentlichen Genehmigungsvorgabe „min. 20 cm Flottwasser (aus Sicht der Naturschutzverbände zu gering)“ nicht überprüft wird bzw. überprüft werden kann?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Konrad Pöppel
(BUND Naturschutz, Kreisvorsitzender Landkreis Kelheim)

 

Seitens des NNM liegt telefonisch noch folgende Information vom gestrigen
Freitag vor:

- Seitens der Schifffahrt wurden an verschiedenen Stellen in verschiedenen Varianten Wendemanöver durchgeführt, um das naturschonendste Wenden zu ermitteln.
- Am letzten Mittwoch wurden dann Behördenvertreter eingeladen, um das aus Sicht der Schifffahrt für die Natur günstigste Wendemanöver zu sichten und für eine Genehmigung abzunehmen.
- Für dieses Wendemanöver wurde dann kurzfristig bis wohl 05.05.2025 eine Genehmigung erteilt.
- Das kleine Schiff "Ludwig II" konnte wegen der geringen Breite trotz größerem Tiefgang nach wie vor bis zur Anlegestelle Weltenburg fahren. Bei den Schiffen geht es bei Niedrigwasser also nicht nur um den Tiefgang,
sondern auch um die Schiffsbreite, um durch die verbliebenen, schmalen Rinnen zu kommen.
- Die Schiffe sollten schon längere Zeit alle mit Echolot ausgerüstet sein, um das Flottwasser zu ermitteln. Laut Genehmigungsbescheid sollten die Daten online für Behörden und Naturschutzverbände einsehbar sein.
Zumindest ein Teil der Schiffe ist wohl schon entsprechend ausgerüstet.
Die Daten sind bisher zumindest für NNM und Naturschutzverbände nicht einsehbar.